INFORMATIONEN ZU ESTA

Mit Kindern in die USA: ESTA, Reisepass und Einverständniserklärung

Die wichtigste Regel zuerst: Jedes Kind — auch ein Baby — braucht ein eigenes ESTA und einen eigenen elektronischen Reisepass. Der deutsche Kinderreisepass gilt für ESTA nicht. Wer das erst am Flughafen merkt, kann nicht fliegen. Hier finden Sie alle Regeln für Familien im Überblick.

Achtung: Kinderreisepass und Kinderausweis gelten nicht für ESTA

Kinderreisepass = keine Einreise mit ESTA

Laut offizieller ESTA-FAQ der CBP ist der Kinderreisepass nicht für das Visa Waiver Program zugelassen— es sei denn, er wurde am oder vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert. Ein heute gültiger Kinderreisepass erfüllt diese Ausnahme praktisch nie. Für einen Kinderausweis ist in jedem Fall ein Visum erforderlich.

Was Ihr Kind stattdessen braucht:

  • Einen regulären elektronischen Reisepass (mit Chip) — wie Erwachsene auch
  • Der Pass muss auf das Kind selbst ausgestellt und gültig sein
  • Kinder, die nur im Pass der Eltern eingetragen sind, sind nicht ESTA-berechtigt

Planen Sie die Beantragung des Reisepasses frühzeitig ein — erst mit der Passnummer können Sie das ESTA für Ihr Kind beantragen.

Eigenes ESTA für jedes Kind — ab Geburt

  • Begleitete und unbegleitete Kinder brauchen unabhängig vom Alter eine eigene ESTA-Genehmigung
  • Das gilt ausdrücklich auch für Säuglinge ohne eigenes Flugticket
  • Ein Dritter, etwa ein Elternteil oder Angehöriger, darf den Antrag für das Kind stellen

Wie der Antrag Schritt für Schritt funktioniert, lesen Sie unter ESTA beantragen.

Reise mit nur einem Elternteil: Einverständniserklärung

Das US-Heimatschutzministerium (DHS) rät, Dokumente für mitreisende Minderjährige dabeizuhaben:

  • Reist das Kind mit nur einem Elternteil, sollte dieser eine Notiz des anderen Elternteils mitführen, dass er mit der Reise einverstanden ist
  • Reist das Kind ohne seine Eltern (z. B. mit Großeltern), sollte die Begleitperson einen Brief beider Eltern dabeihaben
  • Bei alleinigem Sorgerecht kann eine Kopie des gerichtlichen Sorgerechtsdokuments den Brief des anderen Elternteils ersetzen
Muss die Erklärung beglaubigt sein?Die aktuelle DHS-Formulierung spricht nur von einer Notiz des anderen Elternteils. Ein älteres CBP-Merkblatt aus dem Jahr 2007 empfahl eine notarielle Beglaubigung „wenn möglich“ — eine Pflicht ist das nicht.

Sicherheitskontrolle (TSA) mit Kindern und Babynahrung

  • Kinder bis 12 Jahre dürfen Schuhe, leichte Jacken und Kopfbedeckungen bei der Kontrolle anbehalten
  • Kinder werden nicht von ihren Eltern getrennt; Babys und Kleinkinder dürfen durch den Metalldetektor getragen werden
  • Säuglingsnahrung, Muttermilch, Kleinkindgetränke und Babybrei (auch Quetschbeutel) sind über 100 ml im Handgepäck erlaubt und müssen nicht in den Flüssigkeitenbeutel
  • Melden Sie diese Flüssigkeiten zu Beginn der Kontrolle beim TSA-Beamten an und nehmen Sie sie zur separaten Prüfung aus der Tasche
  • Kühlakkus und Gelpacks sind erlaubt
  • Auf US-Inlandsflügen verlangt die TSA von Kindern unter 18 Jahren keinen Ausweis — die Fluggesellschaft kann eigene Regeln haben

Alle Regeln zu Flüssigkeiten im Handgepäck finden Sie unter TSA-Flüssigkeitsregel.